Anmeldung Ferienangebot 20. – 23.07.2020

In dieser Woche besuchen wir den Reiterhof Fleige und den Tierpark.

Für den Ausflug zum Reiterhof ist ein Unkostenbeitrag von 2€ zu entrichten, für den Ausflug in den Tierpark ein Beitrag von 4€.

Ferienpassaktion des Tierparks: Alle Bochumer Kinder und Jugendlichen zahlen nach Vorlage ihres Schülerausweises (oder eines vergleichbaren Dokumentes) bei ihrem ersten Besuch in den Sommerferien einmalig 4,50 EUR und erhalten daraufhin ein Ferienticket, mit dem sie den Tierpark während des gesamten Sommerferien kostenlos besuchen können. Wer bereits ein Ferienticket hat, zahlt nur 1€ für den Ausflug.

Teilnehmende Kinder sollten mindestens 9 Jahre alt sein!

  • Mo. 20.07.2020: Ausflug zum Reiterhof (08.30 – ca. 12.00)
  • Do. 23.07.2020: Ausflug in den Tierpark (09.30 – ca. 14.00)

Interessierte können sich über folgendes Formular voranmelden:

Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind an folgender/n Veranstaltung/en teilnimmt (required)
Mit der Anmeldung meines Kindes erkläre ich mein Einverständnis zur Erhebung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kindes, der Erziehungsberechtigten und ggf. weiterer Ansprechpartnerinnen für die Durchführung der Veranstaltung. Die Nutzung umfasst insbesondere die Speicherung und Verarbeitung der Daten sowie die evtl. Weitergabe der Daten an Dritte zur Durchführung der Veranstaltung im notwendigen Umfang. Vier Wochen nach der Veranstaltung werden die Daten gelöscht.
Mir ist bewusst, dass sich die derzeitige Lage der Covid-19 Pandemie jederzeit ändern kann und die Veranstaltung eventuell kurzfristig abgesagt werden muss. Sollte mein Kind Krankheitssymptome aufweisen, kann es von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Mir ist bekannt, dass mein Kind vor Ort gewisse Hygieneregeln zu beachten und den Anweisungen des Aufsichtspersonals zu folgen hat. Hierzu zählt auch das Mitbringen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zur Nachverfolgbarkeit eventueller Ansteckung werden die Teilnahmedaten vier Wochen gespeichert.
Mir ist bewusst, dass die Anmeldung erst verbindlich ist, wenn ich den Kostenbeitrag beglichen und eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben habe.